Wenn Sie die Übergabe von Unternehmens- oder Immobilienvermögen an die nächste Generation erwägen, sollten Sie sie nicht auf die lange Bank schieben. Eine erneute Erbschaftsteuerreform gilt als wahrscheinlich – und vieles spricht dafür, dass die Übertragung von Betriebsvermögen künftig eher schwerer als leichter wird.
Das eigentliche Problem: die Doppelbelastung
Häufig muss Nachlassvermögen verkauft werden – um die Erbschaftsteuer überhaupt bezahlen zu können oder um weichende Miterben auszuzahlen. Auf den Veräußerungsgewinn fällt dann zusätzlich Ertragsteuer an. Das ererbte Vermögen wird faktisch zweimal belastet: einmal mit Erbschaftsteuer auf den vollen Wert, einmal mit Einkommensteuer auf den erzwungenen Verkauf. Diese „mitgekaufte“ Steuerlast wird bei der Erbschaftsteuer bislang nicht abgezogen.
Ein vereinfachtes Beispiel: Ein Mietshaus, vor sieben Jahren für 3 Mio. € gekauft, ist heute 6 Mio. € wert. Weil sich die Erben nicht einigen, muss verkauft werden. Auf den Gewinn von 3 Mio. € fallen rund 1,4 Mio. € Einkommensteuer an – zusätzlich zur Erbschaftsteuer auf den vollen Wert. Unterm Strich fließt ein erheblicher Teil des Vermögens an den Fiskus.
Warum gerade jetzt gehandelt werden sollte
Das Bundesverfassungsgericht hat die Termine nun bekanntgegeben: Am 12. und 13. Oktober 2026 verhandelt Karlsruhe über zentrale Fragen der Erbschaftsteuer – am 13. Oktober ausdrücklich über die Verschonung von Betriebsvermögen. Die Urteile werden erst einige Monate später erwartet. Sollten die Begünstigungen fallen und nicht gleichwertig ersetzt werden, müsste Betriebs- und Immobilienvermögen noch häufiger verkauft werden, allein um die Steuer zu zahlen. Zusammen mit den seit Jahren stark gestiegenen Unternehmens- und Immobilienwerten wächst so das Risiko einer hohen Belastung der Substanz – und das Zeitfenster für Gestaltungen unter heutigem Recht ist absehbar begrenzt.
Unser Rat
Wer eine Übergabe ohnehin plant, verschafft sich mit einer frühzeitigen, sauber strukturierten Gestaltung Spielraum – heute noch unter den aktuell geltenden Verschonungsregeln. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie sich Ihr Vermögen so übertragen lässt, dass Familie und Unternehmen erhalten bleiben und eine doppelte Steuerbelastung vermieden wird. Sie erreichen uns auch direkt unter +49 8051 6904-0.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zu einem aktuell in der Fachdiskussion (u. a. DStR 2026) erörterten Thema und ersetzt keine individuelle Beratung. Beispielrechnungen sind vereinfacht und dienen nur der Veranschaulichung. Maßgeblich ist stets Ihre persönliche Situation.
